Aktuelle Informationen zur «HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie»
Sehr geehrtes Mitglied! / Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie sicherlich schon gehört haben gibt es ab 2017 Änderungen zu der Prüfstützpunktüberwachung, die Faktenlage ändert sich derzeit immer noch im Wochentakt.
Damit bestimmte Fristen aber nicht ungenutzt verstreichen, möchten wir Sie mit diesem Rundschreiben darauf aufmerksam machen.
Bekannt ist sicherlich die Änderung bei der Prüfung von Systemen für die Prüfung von Scheinwerfersystemen.
Bislang war das „System zur Prüfung von Scheinwerfern“ das Lichteinstellgerät. Zukünftig ist das „System“ der Verbund von Scheinwerfereinstellgerät, Aufstellfläche für das Fahrzeug und Aufstellfläche für das Einstellgerät. Für alle Einzelkomponenten werden künftig (ab 2018) ein Erstinbetriebnahmeprotokoll und Kalibrierungsschein nach DAKKS (Deutsche Akkreditierungsstelle) Vorgaben benötigt.
Zurzeit gibt es aber noch kein(!) einziges Prüfmittelüberwachungslabor, das diese Prüfungen nach DAKKS Standard durchführen kann, weil eben noch kein Unternehmen bei der DAKKS akkreditiert ist.
Es gelten mithin im Moment zwei Übergangsregelungen:
- Bis zum 31.12.2016: Das Lichteinstellgerät benötigt eine Stückprüfung. Es wird nur(!) das Lichteinstellgerät nach bisherigem Prüfumfang mit Hilfskalibrierung überprüft. Geprüft wird durch den Überwacher, den Hersteller oder vom Hersteller beauftragte/geschulte Personen (Sachkunde) zumeist aus dem Kundendienst oder Vertriebsnetz, die dann eine entsprechende Prüfplakette auf dem Gerät anbringen. Die Prüfung gilt 2 Jahre.
Als Anlage fügen wir Ihnen ein Protokoll zur Stückprüfung von Scheinwerfereinstellgeräten bei, welches zur eigenen betrieblichen Qualitätssicherung genutzt und zu den eigenen Akten genommen werden kann. Es ist keinesfalls verpflichtend.
- Ab dem 01.01.2017: Das System zur Prüfung von Scheinwerfern ist mit erweitertem Prüfumfang zu prüfen (Stückprüfung). Der Prüfumfang entspricht dem zukünftigen Umfang der Prüfung nach DAKKS Vorgaben, da aber noch kein Unternehmen bei der DAKKS akkreditiert ist, wird dazu auch noch kein DAKKS konformes Protokoll ausgestellt, gleichwohl ist die Vermessung der Aufstellflächen Pflicht. Die Prüfung gilt auch hier 2 Jahre
Ab 2018 gelten dann die Regelungen nach DAKKS Standard mit den entsprechenden Regularien und Fomularien.
In 2017 werden unsere Innungsbeauftragten die PSP Prüfung bei allen Betrieben durchführen. Das Ergebnis der Prüfung wird vom Verkehrsministerium genau beobachtet. Die Innung muss ein fachlich korrektes, zuverlässiges und glaubhaftes Ergebnis abliefern, damit diese Prüfung weiterhin bei der Innung selbst bleibt und nicht in externe Hände gegeben wird.
Bei der PSP Prüfung wird auch das System zur Einstellung von Scheinwerfersystemen überprüft. Liegt dem Innungsbeauftragten dann ein gültiges Protokoll vor, kann die PSP Prüfung positiv abgeschlossen werden.
Um Probleme zu vermeiden und Zeit für die Errichtung und Vermessung der Aufstellflächen zu gewinnen, empfehlen wir das Scheinwerfereinstellgerät bis zum 31.12.2016 freiwillig und außer der Reihe, nach alter Verordnung stückprüfen zu lassen. Diese Prüfung gilt dann bis 2018. Letztlich kann diese Prüfung nach alter Verordnung gemacht werden.
Muss ein Scheinwerfereinstellgerät in 2017 stückgeprüft werden und die Stückprüfung wurde nicht freiwillig vorgezogen, gilt Punkt 2 (siehe oben) und dann kommt die erweiterte Prüfung mit Aufstellplatz zum Tragen! Das heißt, der Innungsbeauftragte muss dann die Vorlage des Messprotokolls der Aufstellflächen verlangen.
Wir empfehlen den Innungsmitgliedern weiterhin, die kostenlose(!) Beratung und Vorabmessung des Landesverbandes in Anspruch zu nehmen. Das heißt, die Kollegen prüfen und messen die zukünftig geforderten Aufstellplätze und schaffen so Sicherheit. Ansprechpartner ist Herr Ollesch, Tel. 0211 / 9259517, E-Mail: ollesch@kfz-nrw.de.
Wichtig erscheinen uns noch folgende Hinweise:
- Für die Prüfung von Scheinwerfersystemen braucht niemand ein neues Einstellgerät zu kaufen! Für die HU ist nach wie vor ein analoges Gerät ausreichend.
- Es kann derzeit noch niemand (!) ein DAKKS konformes Zertifikat über das Gesamtsystem ausstellen – bitte da Vorsicht bei entsprechenden Angeboten.
Zurzeit stellt die Innung die Überlegung an, die zukünftigen Einzelprüfungen des Systems zur Prüfung von Scheinwerfereinstellsystemen (DAKKS konform) über die Innung anzubieten – wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass auch bei den Bremsenprüfständen die Stückprüfung bereits ab dem 01. Januar 2017 nach der neuen Regelung erfolgen muss. Es muss eine Kalibrierung nach der Übergangsbestimmung erfolgen. Und diese Kalibrierung ist aufwendiger und daher mit Sicherheit auch teurer.
Deshalb kann es sinnvoll sein, auch Bremsenprüfstände deren Prüfung eigentlich erst im kommenden Jahr ansteht, noch bis Ende 2016 prüfen zu lassen und noch von der einfacheren Prüfung zu profitieren. Immerhin behält auch diese Prüfung zwei Jahre Gültigkeit. Ab 2017 sollten auch für Bremsenprüfstände nur Dienstleister beauftragt werden, die versichern können, dass die Stückprüfung nach der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 115/2016 durchgeführt wird.
Kfz-Mechatroniker: Ausbildung mit neuen Lerninhalten
Die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker startet zum 1. August mit neuen Lerninhalten und einer geänderten Struktur. Künftig können sich die Auszubildenden zwischen fünf Ausbildungsschwerpunkten entscheiden. Neben den bereits bekannten Gebieten Pkw-, Nutzfahrzeug- oder Motorradtechnik stehen jetzt zusätzlich System- und Hochvolttechnik sowie Karosserietechnik zur Wahl.
„Die rasante Entwicklung der Fahrzeugtechnik, alternative Antriebsarten, neue Leichtbauwerkstoffe und moderne Reparaturmethoden für Karosserien machten eine Neuordnung des Berufsbildes notwendig“, begründet Birgit Behrens, Geschäftsführerin Berufsbildung beim Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), den Schritt. Zudem spielten auch ein veränderter Service- und Wartungsumfang sowie verstärkte Vorgaben der Schadstoffreduzierung bei der Entscheidung eine Rolle. Das frühere Berufsbild „Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik“ wird mit der Aufnahme des Schwerpunktes in die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker nicht mehr ausgebildet.
Neu ist auch die Ausbildungsstruktur: In der ersten Phase stehen grundlegende und aufbauende Inhalte im Lehrplan. Bereits nach 1,5 Jahren werden Kenntnisse und Fertigkeiten des gewählten Schwerpunktes vermittelt. Ziel der geänderten Struktur sei es, die Auszubildenden schon frühzeitig an das service- und auftragsorientierte Arbeiten heranzuführen, so Birgit Behrens. Den Beruf des Kfz-Mechatronikers können Schulabgänger seit 2003 erlernen. Damals wurden die Aufgaben des Kfz-Mechanikers und Kfz-Elektrikers zusammengefasst.
Der Kfz-Mechatroniker ist nach wie vor auf Platz 1 der 25 beliebtesten Ausbildungsberufe bei jungen Männern. Rund 20 000 von ihnen haben 2012 eine Ausbildung in einem Kfz-Betrieb, bei einem Automobilhersteller oder bei einem Importeur von Kraftfahrzeugen begonnen. Der Beruf eignet sich für Absolventen aller Schulformen. Gefragt sind gute Noten in Mathematik und Physik sowie kommunikative Fähigkeiten.
Mehr Informationen finden Sie unter www.autoberufe.de.