Die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes
Seit mehr als drei Jahrzehnten schlichtet die Schiedsstelle zwischen dem Kunden und der Werkstatt. Ein „aufeinander zugehen“ beider Parteien wird dabei meistens angestrebt, um die Streitigkeiten gütlich beizulegen. Viele Autobesitzer wenden sich jährlich an diese für sie kostenlose Institution. Die Schiedskommission, die außer der Geschäftsstelle, diese Aufgabe ehrenamtlich tätigt, besteht aus drei zum Richteramt oder als Rechtsanwalt befähigte Vorsitzende, 12 unabhängige Sachverständige, die die DEKRA AG, den TÜV, die DAT, oder den ADAC vertreten oder ein selbständiges Ingenieurbüro für Kfz-Technik unterhalten, 3 Vertreter der Kraftfahrzeuginnung (Kfz-Meister) sowie eine Sachbearbeiterin, die die Geschäftsstelle leitet.paragraph
Wann wenden Sie sich an die Schiedsstelle?
Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint, die Notwendigkeit der Reparatur angezweifelt wird oder Sie der Meinung sind, dass der Auftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Welche Voraussetzungen für einen Schiedsantrag müssen erfüllt werden?
Die Werkstatt, bei der Sie Ihr Auto haben reparieren lassen, muss ein Mitglied der Kfz-Innung im HSK sein. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Rechnungslegung gestellt werden. Das Nutzungsgewicht von 3,5 t des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Diese Streitigkeit darf nicht bei Gericht anhängig sein.
Was kann die Schiedsstelle für Sie überprüfen?
Ihre Beanstandung muss in eine der drei folgenden Fragen (Überprüfungsmöglichkeiten) einzuordnen sein:
a) Bestand eine Notwendigkeit für die Durchführung der Arbeiten?
b) Wurden die Werkstattleistungen ordnungsgemäß durchgeführt?
c) Wurden die Arbeiten angemessen in Rechnung gestellt?
Wie wenden Sie sich an die Schiedsstelle?
Rufen Sie uns in der Geschäftsstelle (Tel.: 0291-952985-13) an und tragen Sie Ihr Problem vor.